Abschluss des Reisevertrages
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und der Firma GRUPPENREISEN IN FRANKREICH regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651 a-m- des BGB und nach den folgenden Reisebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen.
Mit der Buchung erkennen Sie für sich und für die von Ihnen mit angemeldeten Personen diese Reisebedingungen an.
Angebote
Die Mindestgröße pro Gruppe sollte in der Regel 20 Personen betragen. Alle von der Firma GIF erstellten Angebote sind kostenlos, unverbindlich und freibleibend. Alle darin gemachten Preisangaben verstehen sich in EURO.
Buchung/Reisebestätigung
Bietet der Vertragspartner durch seine Anmeldung GIF den Abschluss eines Vertrages an, so ist der Vertragspartner an sein Angebot für eine Frist von 14 Tagen nach Eingang bei GIF gebunden, es sei denn, es werden andere Fristen zwischen GIF und dem Vertragspartner vereinbart. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung von GIF innerhalb der o.g. Frist zustande. Anmeldungen und Bestätigungen müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich erfolgen.
Zahlung/Reiseunterlagen
Falls keine abweichenden Bedingungen vereinbart worden sind, gelten folgende Vereinbarungen:
- Eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Reisepreises inkl. der gebuchten Leistungen ist vier Monate vor Anreise fällig; bei späteren Buchungen innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Reisebestätigung durch GIF.
- Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Leistungsbeginn fällig.
- Die Beträge müssen bis zu den genannten Terminen bei GIF eingegangen, d.h. bar eingezahlt oder dem Bankkonto gutgeschrieben sein.
- Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Leistungsbeginn ist die Anzahlung bzw. der gesamte Reisepreis, je nach Kurzfristigkeit, sofort bei Buchung fällig. Erst nach Eingang des gesamten Reisepreises werden die Reiseunterlagen versandt, wobei sich GIF bei verspäteter Zahlung den Versand per Nachnahme vorbehält.
Rücktritt
Sie haben jederzeit das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss jedoch schriftlich erfolgen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei GIF entstehen dem Vertragspartner Kosten, zu deren Zahlung er sich unverzüglich nach Eingang der entsprechenden Rechnung verpflichtet. Die Rücktrittskosten sind die Ausgleichskosten für unverkaufte Plätze.
Folgende Sätze gelten als vereinbart, soweit keine anderen Bedingungen genannt werden:
| Ab Vertragsabschluss | bis 35 Tage vor Reisebeginn | 10 % |
| 34 bis 22 Tage vor Reisebeginn | 20 % |
| 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn | 50 % |
| 14 bis 03 Tage vor Reisebeginn | 75 % |
| ab 2 Tage vor Reisebeginn | 100 % |
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine gilt nicht als Rücktritt.
Rücktritt durch GRUPPENREISEN IN FRANKREICH
GIF hat ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt bzw. die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. In diesem Fall werden die unter Rücktritt genannten Gebühren fällig.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigt GIF den Vertrag aus unter b) genannten Gründen, so werden die bereits gezahlten Beträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Änderungen
Kann die Reise infolge eines Umstandes; der nach Vertragsabschluß eingetreten ist und den GIF nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist GIF berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.
Leistungen
Für Umfang und Art der im Rahmen des Vertrages von GIF zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben im Katalog bzw. in den Angebotsunterlagen von GIF, die für den Reisezeitraum gültig sind. GIF behält sich die Unterbringung in einem gleichwertigen oder besseren Objekt vor.
Leistungsänderungen
Leistungsänderungen müssen in schriftlicher Form an GIF geschickt werden. Im Rahmen der Möglichkeiten wird GIF diese berücksichtigen bzw. die Änderungen vornehmen. Ab 3 Wochen vor Anreise erlauben wir uns pro Vorgang eine Umbuchungsgebühr von € 50,- zu erheben, wenn der Reisepreis sich durch die Umbuchung verringert.
Haftung
GRUPPENREISEN IN FRANKREICH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
• die gewissenhafte Reisevorbereitung
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der gebuchten Objekte
• die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
• die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Swimmingpool usw.. Die Haftung von GIF für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit GIF für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Ein Schadenersatzanspruch gegen GIF ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen keine Ansprüche zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeigen bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, oder stellt Sie als Vertragspartner Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall umgehend, am besten telefonisch an uns zu wenden:
| Gruppenreisen in Frankreich | Tel.: +49 (0)721 961412 0 |
| Ettlinger-Tor-Platz 3 | Fax: +49 (0)721 961412 60 |
| D - 76137 Karlsruhe | e-mail: info@gruppenreisen-frankreich.de |
damit wir umgehend geeignete Maßnahmen ergreifen können, um die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber GIF geltend machen wobei wir dringend die Schriftform empfehlen.
Voraussetzung ist, dass die Reiseleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind, dass Sie den Mangel unverzüglich angezeigt haben und dass eine ausrechende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie bei GIF mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von GIF als Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Zwischen Ihnen und GIF gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise als vereinbart.
Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen GIF an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
Besondere Bedingungen und Hinweise
- Nebenkosten am Ort, die bei Ankunft am Urlaubsort direkt an den Vermieter zu zahlen sind, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Programmausschreibung bzw. dem Ihnen zugesandten Angebot.
- Das gebuchte Appartement/Hotelzimmer/Haus darf nicht mit mehr Personen belegt werden als im Katalog angegeben. Die angegebene, maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein, wenn nicht anders mit GIF vereinbart und bestätigt. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen.
- Die vor Ort im Appartement/Haus/Hotelzimmer vorliegenden Hausregeln müssen beachtet und eingehalten werden.
- Bei Anreise ist eine Kaution per Kreditkarte pro Appartement/Haus zu hinterlegen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung/des Hauses bzw. bei Einhaltung der Hausregeln am Ende des Aufenthaltes zurückerstattet. Bargeld wird nicht akzeptiert.
Sonstiges
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfbestimmungen ist der Vertragspartner verantwortlich. Das gilt auch für das Mitführen aller anderen für die Reise notwendigen Unterlagen. Alle Kosten und Nachweise aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise gehen zu Lasten des Reisenden.
Für Frankreich benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Visa- und Gesundheitsvorschriften bestehen nicht. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung (10.08.2012) Mit der Herausgabe dieses Reisekataloges verlieren alle vorangegangenen Ausschreibungen ihre Gültigkeit.
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen GIF ist Karlsruhe. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.